Sie wollen in einem bestehenden Gebäude eine Veranstaltung durchführen, in dem sonst keine Veranstaltungen stattfinden oder Sie planen den Bau einer Veranstaltungslocation?
Dafür muss das Gebäude als Versammlungsstätte nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) des jeweiligen Bundeslandes zugelassen werden. Um diese Zulassung zu erteilen will die zuständige Baubehörde natürlich wissen, was genau geplant ist und ob die örtlichen Begebenheiten für die geplanten Veranstaltungen geeignet sind.
Für die Überprüfung verlangt die Behörde in der Regel ein Betriebskonzept für den Veranstaltungsbetrieb. Dieses beinhaltet unter anderem die in der VStättVO geforderten Bestuhlungspläne.
Wir erstellen Ihnen diese notwendigen Unterlagen für Ihren Bau- oder Nutzungsänderungsantrag.
Gerne begleiten wir Sie auch bereits in der Planungsphase und beraten Sie in Bezug auf Machbarkeit und Praktikabilität. Wir schauen mit der Erfahrung aus unserer täglichen Arbeit auf verschiedensten Veranstaltungen in unterschiedlichsten Locations auf Ihre Planung. So wird Ihre Location auch im Alltag nicht nur für Veranstaltungen geeignet, sondern bietet auch für Veranstalter die höchstmögliche Attraktivität.